Die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz müssen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Für die Umsetzung sind die Bahnen bzw. die Infrastrukturbetreiberinnen verantwortlich.
Im BZU-Projekt in Rüschlikon wurden während dem Bau Überwachungsmessungen der Fahrbahn durchgeführt, um den Bahnbetrieb aufrecht zu erhalten. Zudem wurden Perron Kanten, Rampen und die Sohle der Personenunterführung auf Einhaltung der Bautoleranzen kontrolliert. Das Baufixpunktnetz und die definitive Gleisversicherung entlang des Perrons wurde eingerichtet und gemessen.