Die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz müssen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Für die Umsetzung sind die Bahnen bzw. die Infrastrukturbetreibende verantwortlich. Beim Bahnhof in Pfäffikon SZ sollte nachgewiesen werden, dass das Fallliniengefälle 2.5% nicht überschreitet.
Die Perronoberflächen bei den Gleisen 3 bis 6, welche sich zusammen über 1 km erstrecken, wurden per terrestrischem Laserscan aufgenommen. Mit der daraus resultierenden Punktwolke wurde ein Modell erstellt, welches pro Quadratmeter eine Neigung aufweist. Ebenso wurden die Neigungen nach Gefälle eingefärbt, damit die kritischen Stellen auf einen Blick erkennt erkennbar werden.













